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Ratgeber

Ausländischen Führerschein in der Schweiz umschreiben

Wenn du in der Schweiz wohnst, darfst du 12 Monate ab Einreise mit deinem ausländischen Führerausweis fahren. Danach brauchst du einen Schweizer Ausweis. Ausweise aus der EU, der EFTA und Grossbritannien werden ohne Prüfung umgetauscht, die meisten anderen erst nach einer Kontrollfahrt.

Aktualisiert

Auf dieser Seite
  1. Die 12-Monats-Frist: ab wann sie läuft
  2. Mit oder ohne Kontrollfahrt?
  3. Was kostet das Umschreiben?
  4. Führerschein umschreiben im Kanton Aargau
  5. Unterlagen in den anderen Kantonen
  6. Wie lange dauert es?
  7. Frist verpasst: was jetzt?
  8. Internationaler Führerschein
  9. Neulenkende: Führerausweis auf Probe
  10. Checkliste
  11. Auto mieten, bis der Schweizer Ausweis da ist

Mit einem ausländischen Führerschein darfst du in der Schweiz noch 12 Monate fahren, nachdem du hierhergezogen bist. Bis dahin tauschst du ihn beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons gegen einen Schweizer Führerausweis um (so heisst der Führerschein hier offiziell). Ob das eine reine Formalität ist oder ob du eine Kontrollfahrt machen musst, hängt vom Land ab, das deinen Ausweis ausgestellt hat.

Die 12-Monats-Frist: ab wann sie läuft

Gemäss Art. 42 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) brauchst du einen Schweizer Ausweis, sobald du seit 12 Monaten in der Schweiz wohnst und dich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate am Stück im Ausland aufgehalten hast. Die Strassenverkehrsämter in Zürich, Aargau und Zug rechnen ab dem Einreisedatum.

Warte nicht bis zum letzten Monat. Zug empfiehlt, den Umtausch rund neun Monate nach der Einreise anzugehen. Der Aargau verlangt das Gesuch mindestens einen Monat vor Ablauf der Frist.

Für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer gilt eine Ausnahme: Wer einen Ausweis aus einem Land ausserhalb von EU und EFTA hat und in der Schweiz berufsmässig Lastwagen oder Busse (Kategorien C, C1, D, D1) fährt oder Personen transportiert, braucht den Schweizer Ausweis schon vor der ersten Fahrt.

Mit oder ohne Kontrollfahrt?

Stand 2026 gelten beim ASTRA und in den Kantonen diese drei Gruppen:

Ausweis ausgestellt in Kontrollfahrt Zusatztheorieprüfung
EU- und EFTA-Staaten, Grossbritannien Nein Nein
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (nur Kategorien A1 und B), Tunesien, USA Nein Nur für C, C1, D, D1 und berufsmässigen Personentransport
Alle anderen Länder Ja Zusätzlich für die Berufskategorien

Die Kontrollfahrt ist ähnlich wie eine Fahrprüfung: Du zeigst einem Verkehrsexperten, dass du die Verkehrsregeln kennst und sicher fährst. Wichtig dabei:

  • Sie kann nicht wiederholt werden. Wer nicht besteht oder unentschuldigt fehlt, verliert die Anerkennung des ausländischen Ausweises in der Schweiz und muss den Schweizer Führerausweis ganz neu machen.
  • Das Fahrzeug bringst du selbst mit. Zürich empfiehlt, sich mit einer Fahrschule vorzubereiten und deren Auto zu nehmen.
  • Gefahren wird mit einem Fahrzeug der höchsten Kategorie auf deinem Ausweis. Brauchst du keine Lastwagen- oder Buskategorie, kannst du im Gesuch darauf verzichten.
  • In Zug müssen Personen aus der zweiten Ländergruppe eine Kontrollfahrt machen, wenn sie später als fünf Jahre nach der Einreise umtauschen und keine Fahrpraxis nachweisen können.

Nur ein Versuch. Auch wenn du seit Jahren fährst: Buche vor der Kontrollfahrt ein bis zwei Lektionen bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer.

Was kostet das Umschreiben?

Die Gebühren legt jeder Kanton selbst fest. Stand 2026 laut den kantonalen Gebührenlisten:

Kanton Wo einreichen Gebühren Umtausch Kontrollfahrt Kat. B
Zürich Persönlich bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde oder bei einem Strassenverkehrsamt (z. B. Zürich-Albisgütli, Winterthur) CHF 20.– Identitätsprüfung, CHF 42.– Bearbeitung, CHF 50.– Umschreibung CHF 134.–
Aargau Per Post: Strassenverkehrsamt Aargau, Führerzulassung, Postfach, 5001 Aarau CHF 20.– Gesuchsprüfung, CHF 25.– Führerausweis im Kreditkartenformat CHF 125.– (als praktische Führerprüfung aufgeführt)
Zug Persönlich, ohne Termin: Hinterbergstrasse 41, Steinhausen CHF 75.– Bearbeitung, CHF 30.– Führerausweis CHF 90.–

Dazu kommen Sehtest, Passfoto und eine allfällige Übersetzung. Laut ch.ch kostet ein Sehtest etwa 10 bis 15 Franken. Die Identitätsprüfung in Zürich fällt nur an, wenn du noch nie einen Schweizer Lernfahr- oder Führerausweis hattest. In Zug kostet eine nicht bestandene Kontrollfahrt zusätzlich CHF 250.– für die Aberkennung des ausländischen Ausweises.

Führerschein umschreiben im Kanton Aargau

Im Aargau läuft der Umtausch schriftlich. Du schickst dem Strassenverkehrsamt:

  • das Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises, inklusive Sehtest,
  • deinen ausländischen Führerausweis im Original,
  • eine Kopie deiner Aufenthaltsbewilligung,
  • ein aktuelles, farbiges Passfoto (35 x 45 mm).

Ist dein Ausweis nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, braucht es eine Übersetzung im Original, vom Konsulat, von der Botschaft oder von einer vom Amt zugelassenen Übersetzungsstelle. Steht auf deinem Ausweis kein Prüfungsdatum, verlangt das Amt eine Bestätigung der ausstellenden Behörde. Abgelaufene Ausweise kann der Aargau nicht umtauschen.

Musst du eine Kontrollfahrt machen, erhältst du nach dem vollständigen Gesuch einen Termin. Mitbringen: ein betriebssicheres Fahrzeug mit Fahrzeugausweis, deinen Pass oder deine Bewilligung im Original und die Einladung. Geprüft wird auch das Manövrieren, inklusive Notbremsung. Auf eine höhere Kategorie verzichtet? Im Aargau kannst du sie bis fünf Jahre nach dem Umtausch mit einer Kontrollfahrt nachholen.

Unterlagen in den anderen Kantonen

Zürich und Zug wollen grundsätzlich dasselbe wie der Aargau, die Aufenthaltsbewilligung aber im Original. Zug verlangt zusätzlich das Formular «Zusatzangaben». Zürich akzeptiert keine eingescannten oder selbst ausgedruckten Fotos, der Sehtest ist dort 24 Monate gültig. Für Ausweise, die nicht in lateinischer Schrift sind, verlangt Zürich eine Übersetzung eines Konsulats oder einer Botschaft in der Schweiz.

Wie lange dauert es?

Ohne Kontrollfahrt schickt dir Zürich den Schweizer Ausweis innert 10 bis 14 Arbeitstagen. Mit Kontrollfahrt hängt es vom nächsten freien Termin ab. Weil du den ausländischen Ausweis mit dem Gesuch abgibst, frag beim Amt nach, wie du bis zur Zustellung fahren darfst. Ausweise aus EU- und EFTA-Staaten gehen danach an die ausstellende Behörde zurück.

Frist verpasst: was jetzt?

  • Nach 12 Monaten darfst du mit dem ausländischen Ausweis in der Schweiz nicht mehr fahren, bis er umgetauscht ist.
  • Wer trotzdem fährt, wird gebüsst (Art. 147 VZV).
  • Umtauschen kannst du weiterhin, solange dein Ausweis gültig ist.

Internationaler Führerschein

Dein ausländischer Ausweis gilt in der Schweiz für die Kategorien, die darauf ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift stehen. Ist das nicht der Fall, brauchst du zusätzlich einen internationalen Führerausweis. Laut ch.ch ist er nur eine Übersetzung und gilt nur zusammen mit dem nationalen Ausweis. Die 12-Monats-Frist verlängert er nicht.

Neulenkende: Führerausweis auf Probe

Wurde deine ausländische Kategorie A oder B am oder nach dem 1. Dezember 2005 ausgestellt und war sie beim Zuzug weniger als ein Jahr gültig, erhältst du den Schweizer Ausweis auf Probe (Art. 44a VZV). Die Probezeit beträgt drei Jahre, abzüglich der Zeit zwischen dem Ausstelldatum des ausländischen Ausweises und dem Ende deiner 12-Monats-Frist.

Mit dem Ausweis auf Probe besuchst du innert 12 Monaten den eintägigen Weiterausbildungskurs (WAB). Sonst droht eine Busse bis CHF 300.–. Laut ch.ch kostet der Kurs 340 bis 510 Franken.

Mit einem ausländischen Lernfahrausweis darfst du nur in Begleitung einer Person fahren, die die Schweizer Anforderungen erfüllt. Für den Schweizer Ausweis gehst du dann den normalen Weg: Nothelferkurs, Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskundeunterricht und praktische Prüfung.

Checkliste

  1. Einreisedatum notieren und das Datum 12 Monate später eintragen.
  2. Prüfen, in welche Ländergruppe dein Ausweis fällt.
  3. Gesuchsformular deines Kantons herunterladen.
  4. Sehtest beim Optiker machen.
  5. Passfoto und, falls nötig, Übersetzung besorgen.
  6. Gesuch einreichen: im Aargau per Post, in Zürich und Zug persönlich.
  7. Falls Kontrollfahrt: mit Fahrlehrer üben und ein Fahrzeug organisieren.
  8. Schweizer Ausweis erhalten und bei Probezeit den WAB-Kurs buchen.

Auto mieten, bis der Schweizer Ausweis da ist

Wenn du gerade in die Schweiz gezogen bist, reichen in den ersten 12 Monaten ein gültiger ausländischer Führerausweis und ein Pass oder eine ID, um über Kario ein Auto zu mieten. Eine Schweizer Bewilligung oder Bonität ist nicht nötig. Du mietest pro Woche oder Monat, mit Versicherung, Vignette, Service und unbegrenzten Kilometern, ab CHF 690.– pro Monat für einen Kleinwagen. Geliefert wird im Aargau, in Zürich und in Zug.

In der Anfrage gibst du an, wo dein Ausweis ausgestellt wurde und wann du umgezogen bist. So klärt der Vermieter mit dir, ob er für die ganze Mietdauer gilt. Mehr zum Auto mieten in Baden und im Aargau und zum Auto mieten pro Monat in Zürich, oder direkt Anfrage senden.

Quellen

Fragen

Was kostet es, den Führerschein in der Schweiz umzuschreiben?

Das hängt vom Kanton ab. Stand 2026 verrechnet Zürich CHF 20.– für die Identitätsprüfung, CHF 42.– für die Bearbeitung und CHF 50.– für die Umschreibung, der Aargau CHF 20.– für die Gesuchsprüfung und CHF 25.– für den Ausweis. Eine Kontrollfahrt kostet zusätzlich, der Sehtest wird beim Optiker bezahlt.

Muss ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Ja, wenn du in der Schweiz wohnst. Nach 12 Monaten brauchst du einen Schweizer Führerausweis, um weiterfahren zu dürfen. Ausgenommen sind vor allem Personen mit diplomatischer Immunität und Legitimationskarte des EDA.

Kann ich den Führerschein nach Ablauf der 12 Monate noch umschreiben?

Ja, solange dein ausländischer Ausweis gültig ist. Bis der Umtausch erledigt ist, darfst du in der Schweiz aber nicht fahren. Wer trotzdem fährt, riskiert eine Busse.

Wo reiche ich das Gesuch im Kanton Aargau ein?

Per Post beim Strassenverkehrsamt Aargau, Führerzulassung, Postfach, 5001 Aarau. Das Amt verlangt das Gesuch mindestens einen Monat vor Ablauf der 12-Monats-Frist.

Kann ich mit dem ausländischen Führerschein ein Auto mieten?

Ja. In den ersten 12 Monaten reichen für eine Miete über Kario ein gültiger ausländischer Führerausweis und ein Pass oder eine ID. Der Vermieter bestätigt die genaue Liste mit dem Angebot.

Brauchst du nächste Woche ein Auto?

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