Ratgeber
Auto kaufen in der Schweiz: Schritt für Schritt
Auto aussuchen, Haftpflichtversicherung abschliessen, beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons einlösen. Eine Occasion mit gültiger MFK bekommt im Kanton Zürich die Kontrollschilder direkt am Schalter. Ein Import dauert länger.
Aktualisiert
Auf dieser Seite
Ein Auto kaufen in der Schweiz heisst: Auto finden, versichern und beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons einlösen. Ist das Auto schon in der Schweiz zugelassen und die MFK gültig, ist der Papierkram schnell erledigt. Länger dauert es bei älteren Autos, die zuerst geprüft werden müssen, und am längsten bei einem Import.
Auto kaufen als Neuzuzüger: das brauchst du zuerst
- Eine Schweizer Adresse. Bei der ersten Einlösung verlangt das Strassenverkehrsamt eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein deiner Gemeinde.
- Einen gültigen Führerausweis. Dein ausländischer Ausweis gilt 12 Monate nach dem Zuzug, danach brauchst du einen Schweizer Ausweis. Wie das geht, steht im Ratgeber Führerschein umschreiben.
- Eine Haftpflichtversicherung. Ohne sie kein Fahrzeugausweis. Bitte deine bisherige Versicherung um einen Schadenverlauf, das hilft bei den Offerten. Mehr im Ratgeber Autoversicherung Schweiz.
Wo du ein Auto kaufst
- Markenhändler: Neuwagen, Vorführwagen und Occasionen, oft mit Garantie. Beim Neuwagen besorgt die Garage oft den Prüfungsbericht (Formular 13.20 A), den du für die Einlösung brauchst.
- Occasionshändler und Online-Plattformen: Portale wie AutoScout24 zeigen Angebote von Händlern und Privaten aus der ganzen Schweiz. Filtere nach Kanton, dann bleiben die Wege zur Besichtigung kurz.
- Privatverkauf: oft günstiger, aber Private können jede Garantie ausschliessen. Laut TCS müssen auch Private bekannte Unfallschäden offenlegen. Der TCS empfiehlt einen schriftlichen Kaufvertrag und einen Preis nahe am Eurotax-Mittelwert.
Occasion kaufen: das prüfst du
MFK und «ab MFK»
Personenwagen müssen regelmässig zur amtlichen Fahrzeugprüfung, der MFK: erstmals 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung (spätestens nach 6 Jahren), dann nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre (Art. 33 VTS). ch.ch rät, beim Occasionskauf auf eine kurz zuvor erfolgte Prüfung zu achten.
«Ab MFK» heisst frisch geprüft. Laut TCS bestätigt das nur, dass das Auto die Sicherheitsanforderungen erfüllt und 2 bis 3 Jahre nicht mehr vorgeführt werden muss. Geprüft werden nur sicherheitsrelevante Teile, ein Qualitätssiegel ist es nicht. Im Kanton Zürich lassen sich Autos ab 15 Jahren erst nach einer Fahrzeugprüfung einlösen, ausser die letzte liegt weniger als zwei Jahre zurück.
Die weitere Checkliste
- Serviceheft: Lass dir Serviceheft und Rechnungen zeigen.
- Code 178: Schau in den Fahrzeugausweis. Der Eintrag «Halterwechsel verboten» steht typischerweise bei Leasingautos. Ohne Freigabe durch die Stelle, die ihn beantragt hat, kann das Auto nicht auf dich umgeschrieben werden.
- Unfallschäden: Frag direkt nach und halte die Antwort im Vertrag fest.
- Probefahrt und Check: Mach eine richtige Probefahrt. Bist du unsicher, bietet der TCS einen unabhängigen Occasionstest an.
- Garantie: Bei älteren Autos empfiehlt der TCS mindestens eine Garantie auf Teile und Arbeit.
Auto einlösen: Schritt für Schritt
- Haftpflichtversicherung abschliessen. Deine Versicherung schickt den Versicherungsnachweis elektronisch ans Strassenverkehrsamt. Im Kanton Zürich gilt er 30 Tage, löse das Auto also innert dieser Frist ein.
- Unterlagen bereitlegen. Bei einer Occasion: Fahrzeugausweis der bisherigen Halterin oder des bisherigen Halters, ein Ausweis (ID, Pass oder Aufenthaltsausweis) und bei der ersten Einlösung die Wohnsitzbestätigung. Gab es eine Nachprüfung, zusätzlich das Formular 13.20 B. Beim Neuwagen ersetzt das Formular 13.20 A den alten Fahrzeugausweis.
- Am Schalter oder per Post. Im Kanton Zürich erhältst du Fahrzeugausweis und Kontrollschilder direkt am Schalter. Per Post kommen sie innert 10 Arbeitstagen.
- Gebühren zahlen. Fahrzeugausweis und Kontrollschilder kosten je nach Kanton meist CHF 50.– bis 100.–. Wunschnummern kosten extra.
- Vignette kaufen. Die E-Vignette ist ans Kontrollschild gebunden, kauf sie also, sobald du die Schilder hast.
Wechselst du das Auto und behältst deine Schilder, kannst du im Kanton Zürich mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, bis der neue Ausweis kommt. Sie gilt nur in der Schweiz und höchstens 30 Tage ab Beginn des Versicherungsnachweises.
Kosten neben dem Kaufpreis
| Kosten | Damit rechnest du (Stand 2026) |
|---|---|
| Verkehrssteuer | Legt dein Kanton fest, je nach Kanton unterschiedlich hoch. Auch Elektroautos zahlen sie. |
| Haftpflichtversicherung | Obligatorisch. Teil- oder Vollkasko ist freiwillig. |
| Autobahnvignette | CHF 40.–, gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres |
| MFK | Rund CHF 60.–, je nach Kanton |
| Einlösung | CHF 50.– bis 100.– für Fahrzeugausweis und Schilder, einmalig |
| Parkieren | Parkplatz oder Garage. Der TCS zählt die Garagierung zu den Fixkosten. |
Zum Vergleich: Laut TCS kostet das Musterauto 2026 mit Neupreis CHF 45’000.– und 15’000 km pro Jahr CHF 11’112.– jährlich, rund 74 Rappen pro Kilometer, inklusive Wertverlust, Benzin, Reifen und Service.
Behältst du beim Autowechsel deine Schilder, gilt die E-Vignette automatisch fürs neue Auto. Neues Auto mit neuen Schildern heisst neue Vignette.
Eigenes Auto in die Schweiz einführen
- An der Grenze anmelden. Ein ausländisches Auto meldest du beim ersten Grenzübertritt im Zusammenhang mit dem Umzug an, bei einer Zollstelle für Handelswaren.
- Übersiedlungsgut oder nicht. Hast du das Auto vor dem Umzug mindestens sechs Monate selbst benutzt und fährst es weiter, kannst du es in der Regel abgabenfrei mit dem Formular 18.44 einführen. Sonst zahlst du 4 Prozent Automobilsteuer und 8,1 Prozent Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert. Zoll fällt keiner mehr an: Die Schweiz hat die Industriezölle, auch auf Autos, per 1. Januar 2024 aufgehoben. Bei weniger als sechs Monaten Nutzung erlaubt eine Zollbewilligung (Formular 15.30) unter bestimmten Voraussetzungen, das Auto bis zu zwei Jahre unverzollt zu fahren.
- Prüfungsbericht 13.20 A. Die Zollstelle stellt ihn für CHF 20.– aus. Kürzlich zugelassene Autos (unter sechs Monaten im Ausland, oder unter zwölf Monaten mit weniger als 5’000 km) können unter die CO2-Vorschriften für Neuwagen fallen.
- Im Kanton einlösen. In Zürich schickst du zuerst die Unterlagen, darunter die Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Danach erhältst du einen Prüfungstermin. Bei grosser Nachfrage kann es länger dauern. Die ausländischen Schilder gibst du direkt nach der Prüfung ab.
- Frist beachten. Die Schweizer Zulassung muss spätestens ein Jahr nach dem Umzug erfolgen.
Wie lange, bis du fahren kannst?
| Situation | Typische Dauer (Kanton Zürich) |
|---|---|
| Occasion mit gültiger MFK, Einlösung am Schalter | Am selben Tag, sobald der Versicherungsnachweis da ist |
| Gleich, Unterlagen per Post | Bis 10 Arbeitstage |
| Älteres Auto, das zuerst zur Prüfung muss | Bis zum Prüfungstermin |
| Neuwagen beim Händler bestellt | Die Lieferfrist, die dir der Händler nennt |
| Importiertes Auto | Zoll, Prüfung der Unterlagen und Prüfungstermin: rechne mit der längsten Wartezeit |
Die Wartezeit mit einer Monatsmiete überbrücken
Zwischen Kauf und erster Fahrt liegen oft ein paar Wochen: Das Auto wird geliefert, wartet auf die MFK oder hängt im Import fest. Eine Monatsmiete überbrückt diese Zeit. Bei Kario mietest du ab 1 Woche, mit Versicherung, Autobahnvignette, Service und unbegrenzten Kilometern, ab CHF 690.– pro Monat für einen Kleinwagen. Du brauchst einen gültigen Führerausweis und einen Pass oder eine ID, aber keine Schweizer Bonität.
Dein eigenes Auto ist noch Wochen entfernt? Auto anfragen, und ein lokaler Vermieter schickt dir innert 2 Arbeitsstunden ein Angebot. Noch unsicher, ob kaufen, leasen oder abonnieren? Lies unseren Vergleich von Auto-Abo, Leasing und Miete.
Quellen
- ch.ch: Auto oder Motorrad einlösen und abmelden
- ch.ch: Fahrzeugprüfung
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41), Art. 33
- Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51), Art. 42: ausländische Führerausweise
- Strassenverkehrsamt Kanton Zürich: Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern einlösen
- Strassenverkehrsamt Kanton Zürich: Fahrzeug wechseln
- Strassenverkehrsamt Kanton Zürich: Code 178 «Halterwechsel verboten»
- Strassenverkehrsamt Kanton Zürich: Fahrzeug importieren
- BAZG: Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen
- BAZG: FAQ Umzugsgut
- BAZG: Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024
- BAZG: FAQ Vignette und E-Vignette
- TCS: Tipps zum Kauf von Occasionen
- TCS: Kilometerkosten Musterauto 2026
Fragen
Kann ich als Neuzuzüger in der Schweiz ein Auto kaufen?
Kaufen kannst du jederzeit. Für die Einlösung auf deinen Namen brauchst du aber einen Ausweis und bei der ersten Einlösung eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein deiner Gemeinde. Solange du keine Schweizer Adresse hast, ist eine Miete die praktische Lösung.
Was bedeutet «ab MFK»?
Das Auto hat die amtliche Fahrzeugprüfung gerade bestanden und muss während der nächsten 2 bis 3 Jahre nicht mehr vorgeführt werden. Laut TCS bestätigt das nur die Sicherheitsanforderungen und ist kein Qualitätssiegel. Probefahrt und unabhängiger Check lohnen sich trotzdem.
Wie lange dauert es, ein Auto einzulösen?
Im Kanton Zürich erhältst du Fahrzeugausweis und Kontrollschilder direkt am Schalter oder per Post innert 10 Arbeitstagen. Braucht das Auto zuerst eine Prüfung, etwa bei einem Import, wartest du zusätzlich auf den Prüfungstermin.
Muss ich beim Umzug in die Schweiz Zoll für mein Auto zahlen?
Hast du das Auto vor dem Umzug mindestens sechs Monate selbst benutzt und fährst es hier weiter, kannst du es in der Regel abgabenfrei als Übersiedlungsgut einführen (Formular 18.44). Sonst zahlst du 4 Prozent Automobilsteuer und 8,1 Prozent Einfuhrsteuer. Zölle auf Autos gibt es seit 1. Januar 2024 keine mehr.
Worauf muss ich beim Occasion-Kauf achten?
Auf das Datum der letzten MFK, ein lückenloses Serviceheft, den Code 178 im Fahrzeugausweis und allfällige Unfallschäden. Mach eine richtige Probefahrt und halte alles in einem schriftlichen Kaufvertrag fest.
Weiterlesen
- RatgeberAuto-Abo, Leasing oder Miete: der Vergleich für die SchweizFür die ersten Wochen mietest du am besten pro Monat. Mit Ausweis B oder C und klaren Plänen kann sich ein Auto-Abo oder ein Leasing lohnen, und wer ein Auto viele Jahre fährt, kauft es. So schneiden die Varianten 2026 ab.Lesen
- RatgeberAutoversicherung in der Schweiz: Pflicht, Kasko und KostenJedes Auto auf Schweizer Strassen braucht eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Millionen Franken Deckung pro Unfall. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Für dieselbe Person und dasselbe Auto kann die teuerste Offerte rund doppelt so hoch sein wie die günstigste.Lesen
- RatgeberAusländischen Führerschein in der Schweiz umschreibenWenn du in der Schweiz wohnst, darfst du 12 Monate ab Einreise mit deinem ausländischen Führerausweis fahren. Danach brauchst du einen Schweizer Ausweis. Ausweise aus der EU, der EFTA und Grossbritannien werden ohne Prüfung umgetauscht, die meisten anderen erst nach einer Kontrollfahrt.Lesen
Brauchst du nächste Woche ein Auto?
Anfrage in zwei Minuten. Angebot innert 2 Arbeitsstunden.